Die folgenden Listen werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der
Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und anderer Staaten mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt. Die Listen betreffen
das Kapitel 8a Rheinschiffsuntersuchungsordnung, die Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln
aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte sowie nach Richtlinie 2006/87/EG über die technischen Vorschriften für
Binnenschiffe.
Eine Garantie für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit dieser Listen kann dennoch nicht übernommen werden.
Die Listen sind ausschließlich zur internen Information der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Zentralkommission
für die Rheinschifffahrt bestimmt. Sie erheben insbesondere gegenüber den Motorenherstellern, -händlern und -käufern keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen dürfen weder zu Werbe- noch zu anderen Marketingzwecken verwendet werden.
Bei Fragen zu den Listen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde.
- Teil A
- Zuständige Behörden
- Teil B
- Technische Dienste
- Teil C
- Liste der Motortypen, Motorenfamilien und Motorengruppen, für die eine Typgenehmigung erteilt wurde und die auf Binnenschiffen neu eingebaut werden dürfen
- Teil D
- Liste der Motortypen, Motorenfamilien und Motorengruppen, für die eine Typgenehmigung beantragt ist
- Archiv
- Liste der Motortypen, Motorenfamilien und Motorengruppen der Emissionsstufe I, für die eine Typgenehmigung erteilt wurde, die aber auf Binnenschiffen nicht mehr neu eingebaut werden dürfen
- Admin
- Nur für die zuständige Behörden