Zusammenstellung der zuständigen Behörden, der Technischen Dienste sowie der Motoren mit Typgenehmigung nach den einschlägigen internationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für Binnenschiffe in Europa

Die folgenden Listen werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und anderer Staaten mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt. Die Listen betreffen das Kapitel 8a Rheinschiffsuntersuchungsordnung, die Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte sowie nach Richtlinie 2006/87/EG über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe.
Eine Garantie für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit dieser Listen kann dennoch nicht übernommen werden. Die Listen sind ausschließlich zur internen Information der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt bestimmt. Sie erheben insbesondere gegenüber den Motorenherstellern, -händlern und -käufern keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Listen dürfen weder zu Werbe- noch zu anderen Marketingzwecken verwendet werden.

Bei Fragen zu den Listen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde.

Teil A
Zuständige Behörden
Teil B
Technische Dienste
Teil C
Liste der Motortypen, Motorenfamilien und Motorengruppen, für die eine Typgenehmigung erteilt wurde und die auf Binnenschiffen neu eingebaut werden dürfen
Teil D
Liste der Motortypen, Motorenfamilien und Motorengruppen, für die eine Typgenehmigung beantragt ist
Archiv
Liste der Motortypen, Motorenfamilien und Motorengruppen der Emissionsstufe I, für die eine Typgenehmigung erteilt wurde, die aber auf Binnenschiffen nicht mehr neu eingebaut werden dürfen
Admin
Nur für die zuständige Behörden